Presse

Öffnung der Kindertageseinrichtungen nach Ostern

  • Bürger

Umgang mit den derzeitigen Medien-Informationen zur Sächs. Corona-Schutzverordnung

Schulen und Kindertageseinrichtungen werden nach Ostern (ab dem 6. April 2021) inzidenzunabhängig öffnen. Allerdings sind damit verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen verbunden. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor. Kultusminister Christian Piwarz warb um Verständnis für die Maßnahmen. »Trotz steigender Infektionszahlen wollen wir den Kindern und Jugendlichen den Kita- und Schulbesuch ermöglichen. Unserer aller Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Schule und Kita möglichst sichere Ort bleiben«, so der Kultusminister.

Wesentliche Maßnahmen im Einzelnen

Zutritt in Kita nur mit negativem Testergebnis
Fortan können Kindertageseinrichtungen von Personen nur betreten werden, wenn sie durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Davon ausgenommen sind neben den in Krippen und Kindergärten betreuten Kindern nur die sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände. Wer seine Kinder jedoch ins Kita-Gebäude hineinbegleiten möchte, muss einen der genannten Nachweise vorlegen. Dieser darf nicht älter als drei Tage sein. Andernfalls darf die Kindertageseinrichtung nicht betreten werden. Die Kindertageseinrichtung weist hierauf im Eingangsbereich des Geländes hin.

Der Schulbesuch für alle Schülerinnen und Schüler ist an Testungen gebunden.
Bisher mussten Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen nur einmal pro Woche eine ärztliche Bescheinigung oder ein negatives Testergebnis vorweisen können. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung wird die Testpflicht für Schüler auf zwei Mal wöchentlich und auch auf die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ausgedehnt. Antworten auf wichtige Fragen zu den Selbsttests gibt es hier: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/11/faq-tests/

Maskenpflicht auch im Unterricht
Ab Klassenstufe 5 müssen Schülerinnen und Schüler fortan eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske auch im Unterricht tragen. Weiterhin gilt: Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal und Eltern müssen auf dem Gelände der Schule und im Schulgebäude eine der genannten Masken tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht auf dem Außengelände der Schulen, wenn ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Schulbesuchspflicht wird aufgehoben
Konnten bislang lediglich Primarschüler von der Präsenzbeschulung abgemeldet werden, ist dies nun für alle Schülerinnen und Schüler möglich. Die Kinder oder Jugendlichen können dann die Lernzeit zuhause verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt. Mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, kann allerdings nicht gerechnet werden.

Weitere Informationen zum Schul- und Kita-Betrieb nach Ostern sowie zu den Selbsttests gibt es im Blog der Ministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog).

Was bedeutet das für unsere Kindertageseinrichtungen in Oelsnitz/Vogtl.:

  • Da sich derzeit in unseren Eirichtungen einige Kolleginnen und Kollegen coronabedingt nicht im Dienst befinden, wird eine „normale“ Öffnung aus personellen Gründen nicht möglich sein.
  • Wir werden ab Donnerstag, 1. April 2021 zentral eine Information auf unsere Homepage der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl. stellen. Dort werden alle Kita-Gruppen aufgelistet, die wir aufgrund des Personalstandes im eingeschränkten Regelbetrieb ( täglich 6:00 Uhr-16:00 Uhr) öffnen können.
  • Bitte schauen Sie regelmäßig auf unsere Homepage. Alle Neuerungen und Elterninformationen bezüglich unserer Kindertageseinrichtungen werden wir hier einstellen.

Sandra Scheuer

Sachgebiet Bildung