Bekanntmachungen der Stadt Oelsnitz/Vogtl.
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Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan "Meiser Vogtland OHG Werk VI in Oelsnitz/Vogtl."
Der Stadtrat der Großen kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Februar 2024 beschlossen einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan mit integreiertem Vorhaben- und Erschließungsplan "Meiser Vogtland OHG Werk VI in Oelsnitz/Vogtl." im Sinne des § 12 BauGB aufzustellen. Alle Unterlagen dazu finden Sie hier:
Ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung
Ortsübliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss
Deckblatt 1. Entwurf vom 20.02.2024
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeitnach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer3-wöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Diese Planauslage wird als angemessene Frist erachtet.
Anlagen:
Vorprüfung zur Ableitung von Oberflächenwasser
Anlage 1 - Auszug aus der topographische Karte mit Kennzeichnung des Standortes
Anlage 2 - Versickerungs-Gutachten Meiser-3.Erweiterung
Anlage 3 - KOSTRA-DWD-2010R-Tabellen-S53-Z62-Untermarxgrün
Anlage 4.1 - Einzugsflächen_Zusammenstellung
Anlage 4.3 - Nachweis Versickerungsbecken
Anlage 5_GE01 - Übersichtsplan Erkundungspunkte
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Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK)
Die Stadt Oelsnitz/Vogtl. verfügt seit dem Jahr 2008 über ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK), welches im Jahr 2014 fortgeschrieben wurde.Das INSEK bildet die wesentliche Grundlage für künftige kommunalpolitische Entscheidungen und Handlungsansätze der Stadt und dient der fachübergreifenden Bündelung, Integration und Abstimmung der Planungen untereinander. Es beschreibt Ziele, Handlungsfelder und Projekte für die nachhaltige Weiterentwicklung der Stadt für mehrere Jahre. Ein INSEK ist ein informelles Papier, das kooperativ mit allen städtischen Institutionen, Fachplanungen und der Bürgerschaft erarbeitet wird. Darüber hinaus dient das INSEK als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus Förderprogrammen der EU, des Bundes und der Länder, wie z.B. der Städtebauförderung.
Beschluss
Insek Oelsnitz
Plan 1 Plan 14
Plan 2 Plan 15
Plan 3 Plan 16
Plan 4 Plan 17
Plan 5 Plan 18
Plan 6 Plan 19
Plan 7 Plan 20
Plan 8 Plan 21
Plan 9 Plan 22
Plan 10 Plan 23
Plan 11 Plan 24
Plan 12 Plan 25
Plan 13 Plan 26
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Lärmkartierung 2022 - LAP ohne Maßnahmen 202
Die europäische Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm schreibt verpflichtend die Dokumentation der Geräuschbelastung in Ballungsgebieten, an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken sowie in der Umgebung von Großflughäfen vor.
Dazu wurde durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) erstmals 2017 und zuletzt 2022 eine Lärmkartierung durchgeführt und wird alle 5 Jahre aktualisiert. Auf Basis der Kartierung erfolgt durch die Kommunen eine Berichterstattung an das LfULG.
Die durch den Stadtrat beschlossene Fortschreibung des Lärmaktionsplans ohne Maßnahmen kann nachfolgend eingesehen werden.
Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024)