Presse

Elternbrief zum Masernschutzgesetz

  • Bürger

Sehr geehrte Eltern,

im Dezember 2019 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) verabschiedet worden. Damit änderte sich u.a. das Infektionsschutzgesetz. Das Gesetz trat zum 1. März 2020 in Kraft. Es betrifft alle Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind oder betreut werden (Krippe, Kindergarten, Hort).

Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen bis zum 31. Juli 2021 einen Impfnachweis erbringen.

Alle betroffenen Personen, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität aufweisen. Alle Personen, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen mindestens zwei Masernschutzimpfungen nachweisen oder zum Beispiel durch eine bereits durch die 1. Masernschutzimpfung erworbene ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen. Dies entspricht im Wesentlichen den Vorgaben der STIKO (Ständige Impfkommission).

Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sind von den Regelungen ausgenommen (§ 20 Absatz 8 Satz 4 IfSG - Impfschutzgesetz), müssen dies jedoch nachweisen.

Ihre Kita-Leitung wird Ihnen mit diesem Schreiben ein Formblatt für Ihren Kinderarzt aushändigen, auf welchem der Arzt den vorhandenen Impfschutz/Immunität Ihres Kindes bestätigt bzw. erklärt, dass Ihr Kind aus bestimmten Gründen nicht geimpft werden darf. Bitte bringen Sie diese Impfbescheinigung bis zum 31. Juli 2021 wieder in Ihre Einrichtung mit. Kinder, die keinen Impfnachweis bzw. Impfbefreiung vorweisen, dürfen ab dem 1. August 2021 laut § 20 Abs. 9 Satz 6 IfSG (Impfschutzgesetz) nicht mehr in unseren Einrichtungen betreut werden.

Zudem finden Sie unter folgendem Link die FAQ-Liste des Bundesgesundheitsministeriums zum Masernschutzgesetz:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html.

Sandra Scheuer

Sachgebietsleiterin Bildung

Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl.