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Elterninformationen - Verlängerung Notbetreuung und Übernahme Elternbeiträge im Kindertagesstätten- und Hortbereich

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Verlängerung Notbetreuung und Übernahme Elternbeiträge im Kindertagesstätten- und Hortbereich

Betreuung Kindertagesstätten und Horte

Die Kindertagesstätten bleiben mit Ausnahme der Notbetreuung vorerst bis zum 14. Februar 2021 geschlossen.

  • Der Umfang der Berufszweige zum Anspruch auf eine Notbetreuung ist in derAnlage 1 und 2 der SächsCoronaSchVO geregelt.
  • Die Notbetreuung wird weiterhin wie folgt abgesichert:
  • Die Grundschulen „Am Karl-Marx-Platz“ und „Am Stadion" übernehmen eine Notbetreuung im Rahmen ihrer üblichen Unterrichtszeiten vorerst bis zum 14. Februar 2021. Die Ferienbetreuung in der Zeit 01.02.-07.02. wird von den jeweiligen Horten im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten übernommen.
  • Die städtischen Horte und Kindertagesstätten übernehmen eine Notbetreuung, im Rahmen ihrer derzeit üblichen Hortzeiten bzw. Kita-Öffnungszeiten, vorerst bis zum 14. Februar 2021. Bitte beachten, dass derzeit die Einrichtungen bis 16 Uhr geöffnet haben.
  • Alle Sorgeberechtigten müssen das Formblatt (Anlage 3) zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung in der jeweiligen Einrichtung einreichen. Dies beinhaltet die Seite zur Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung und die Seite des Nachweises der beruflichen Tätigkeit inkl. Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers.

 

Elternbeiträge

Die Sächsische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf eine einheitliche Regelung für die Erstattung von Elternbeiträgen geeinigt.

  • Laut Mitteilung des SSG (Sächsischer Städte- und Gemeindetag) wird mit den Elternbeiträgen für Dezember 2020 wie folgt verfahren:
  • Da ab 14. Dezember 2020 eine Notbetreuung angeboten wurde, wird für die Kinder, welche eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, der volle Monatsbeitrag Dezember 2020 berechnet. (Mit Ausnahme der Hortkinder der 4. Klassenstufe des Hortes „Räuberhöhle“, welche aufgrund des Personalmangels keine Betreuung in Anspruch nehmen konnten.)
  • Für Kinder, welche keine Notbetreuung in Anspruch nehmen konnten, wird nur der halbe Monatsbeitrag für Dezember 2020 berechnet.
  • Die Abrechnung für Dezember 2020 erfolgt am 20. Januar 2021.
  • Laut Mitteilung des SSG (Sächsischer Städte- und Gemeindetag) wird mit den Elternbeiträgen für Januar 2021 wie folgt verfahren:
  • Eltern, welche die Notbetreuung im Januar 2021 in Anspruch nehmen, zahlen den regulären Monatsbeitrag.
  • Für Eltern ohne Anspruch auf Notbetreuung entfällt der Elternbeitrag.
  • Die Abrechnung für Januar 2021 erfolgt am 20. Februar 2021.