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Parken auf schmalen Straßen: Durchfahrt für Rettungskräfte sicherstellen

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Parken auf zu schmalen Straßen kann den Einsatz der Feuerwehr behindern

In vielen Straßenzügen von Oelsnitz/Vogtl. führen die bauliche Enge und die zunehmende Breite moderner Fahrzeuge regelmäßig zu Behinderungen. Besonders betroffen sind die Oststraße, die Feldstraße, Teile der Schmidtstraße sowie der obere Teil der Mühlstraße.

Rechtliche Vorgabe und Sicherheit

Gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 1 StVO ist das Halten und Parken an engen Straßenstellen unzulässig. Um die Durchfahrt für Großfahrzeuge wie die Feuerwehr oder die Müllabfuhr zu gewährleisten, muss eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern verbleiben (2,55 Meter Fahrzeugbreite zzgl. 0,5 Meter Sicherheitsabstand).

Vorgehen der Stadtverwaltung

Zur Sensibilisierung der Fahrzeughalter wird das Ordnungsamt ab Juli 2026 verstärkt Kontrollen durchführen. Fahrzeughalter, die an zu engen Stellen parken, werden zunächst direkt auf den Verstoß und die damit verbundenen Gefahren für den Rettungseinsatz hingewiesen.

Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, beim Parken auf die Einhaltung der Mindestbreite zu achten, um die Sicherheit im Stadtgebiet zu gewährleisten.