Presse

Schließung Schulen und Kindertagesstätten ab 26. April 2021

  • Bürger

Laut Infektionsschutzgesetz vom 23. April 2021 gilt Folgendes:

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 darf kein Präsenzunterricht mehr stattfinden und die Kindertagesstätten müssen sich auf eine Notbetreuung beschränken.

Für den Freistaat Sachsen gibt es keinerlei Ermessenspielraum, der Freistaat muss umsetzen, was der Bund ihm vorgibt. Dieses Gesetz wird bis Ende Juni gültig sein.

Für unsere Oelsnitzer Schulen und Kindertageseinrichtungen gilt somit eine Schließung ab Montag, 26. April 2021. Eine Notbetreuung in den Grundschulen und Kindertagesstätten wird gewährleistet. Die Anträge auf Notbetreuung behalten ihre Gültigkeit, sofern sich keine Arbeitgeberdaten geändert haben und müssen nicht nochmals eingereicht werden. (SieheAnlage 1 und 2 analog des letzten Notbetreuungszeitraumes)

Bitte informieren Sie sich über evtl. Neuerungen in regelmäßigen Abständen auf der Homepage der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl.

 

Sandra Scheuer

Sachgebietsleiterin Bildung

Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl.