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Wertgutscheine für Oelsnitz/Vogtl.

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Liebe Bürgerinnen und Bürger, ortsansässige Unternehmen und Gewerbetreibende,

seit über einem Jahr hält uns Alle die Corona-Pandemie fest im Griff. Viele waren und sind vor völlig neue und einschneidende Herausforderungen gestellt, privat wie beruflich. Bis zum heutigen Tag haben große Teile der Bevölkerung und der Wirtschaft mit den Einschränkungen zu kämpfen und durchleben schwierige Zeiten. Trotz aller Anstrengungen werden auch die kommenden Monate für viele ungewiss und die Entwicklung ist noch nicht absehbar.

Doch die niedrigen Inzidenzzahlen und Entwicklungen der letzten Tage, gerade bei uns im Vogtland, geben uns berechtigten Grund zur Hoffnung.

Die Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. hat gemeinsam mit dem Stadtrat eine Aktion ins Leben gerufen, die städtische Gewerbetreibende unterstützen und Kunden zum Kauf in der eigenen Stadt animieren soll. Mit dem Verkauf von Wertgutscheinen wollen wir unseren Dienstleistern, Gastronomen, Händlern und Institutionen helfen, wieder mehr Kunden ins Geschäft zu bringen, wieder ins Gespräch zu kommen und auf das vorherrschende Angebot in unserer Stadt aufmerksam zu machen. Schließlich dürften alle daran interessiert sein, dass die Wirtschaft und der Handel in unserer Stadt wieder Aufschwung erfährt.

Der Wert des Gutscheins beträgt 10 Euro. Dieser kann jeweils für 6 Euro von der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. erworben werden, die den Differenzbetrag übernimmt. Insgesamt werden 2500 Wertgutscheine verkauft. Damit möglichst viele von der Aktion profitieren können, dürfen pro Person, die das 12. Lebensjahr vollendet und dies mit geeigneten Mitteln glaubhaft gemacht hat, höchstens 5 Gutscheine gekauft und eingelöst werden.

Barauszahlung oder Verrechnung mit bereits erbrachten Leistungen sind nicht möglich. Die Wertgutscheine sollen ab einen Mindestkaufwert von 10 Euro einlösbar sein. Es ist beabsichtigt die Gutscheine ab dem 10. Juli 2021 in den Umlauf zu bringen. Die Gültigkeit des Gutscheins ist bis zum 30. September 2022 festgelegt worden. Die Abrechnung der Gutscheine für die Unternehmen muss bis zum 31. Dezember 2022 bei der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl. erfolgen. Pro abgerechneten Wertgutschein, der im Original einzureichen ist, erhält jeder teilnehmende Gewerbebetrieb 10 Euro überwiesen. Alle teilnehmenden Geschäfte werden einen Aufkleber „Aktion Wertgutschein – Wir sind dabei“ erhalten. Somit soll für alle erkennbar sein, wo die Gutscheine eingelöst werden können. Es wird eine Liste aller teilnehmender Geschäfte, Institutionen, Dienstleistern, Gastronomen auf der Homepage der Großen Kreisstadt Stadt Oelsnitz/Vogtl. veröffentlicht.

Wir würden uns freuen, wenn Sie Interesse zur Teilnahme an dieser Aktion finden. Zur Registrierung benötigen wir von Ihnen die Zustimmungserklärung bis zum 3. Juli 2021. Das Formular dieser Erklärung wird auch auf der Homepage der Stadt Oelsnitz/Vogtl. eingestellt. Senden Sie Ihre Zustimmung zur Teilnahme bitte an das Gewerbeamt neudel(at)oelsnitz.de oder graslaub@oelsnitz.de

Mit freundlichen Grüßen

Mario Horn

Oberbürgermeister

Teilnahmebedingungen

Teilnehmende Geschäfte