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Wichtiger Hinweis zur Auszahlung der Entschädigung wegen des Starkregenereignisses vom 13. Juli 2021

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In einem unbürokratischen Verfahren sollen die Geschädigten des Starkregenereignisses vom 13. Juli 2021 unkompliziert mit maximal 500 Euro entschädigt werden.
Hierzu ist ein formloser Antrag an die Stadtverwaltung zu richten. Dem Antrag ist die Originalrechnung oder Quittung beizulegen. Die Antragsteller haben glaubhaft zu versichern, dass die entstandenen Entsorgungskosten in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis stehen. Der zulässige Zeitraum der Geltendmachung soll dabei vier Wochen, gerechnet ab dem Tag des Hochwassers (13. Juli 2021) betragen. Der Zeitraum zur Antragstellung endet zum 31. Dezember 2021. Im Antrag ist eine Kontoverbindung anzugeben, wohin der Entschädigungsbetrag überwiesen werden soll. Verwaltungsintern ist die Aufgabe und der Vollzug des Stadtratsbeschlusses in das Hauptamt verwiesen.