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Druckfehler eingeschlichen - Wahlbenachrichtigungskarten für die Landratswahl mit falschem Wahltermin für den ersten Wahlgang am 12. Juni 2022

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Bis zum 22. Mai 2022 sind die Wahlbenachrichtigungskarten an die Wahlberechtigten für die Landratswahl am 12. Juni 2022 zu versenden.

Seit dem 5. Mai 2022 wurden die Wahlbenachrichtigungskarten in Oelsnitz/Vogtl und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl. verschickt. Auf den Wahlbenachrichtigungskarten für die Stadt Oelsnitz/Vogtl. und die Gemeinde Eichigt ist als Wahltermin für den ersten Wahlgang der 3. Juli 2022 angeben.

Ordnungsgemäß muss es lauten:

„Wahlbenachrichtigung für die Landratswahl am Sonntag, 12. Juni 2022, von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie für einen etwaigen zweiten Wahlgang am Sonntag, 3. Juli 2022, von 8.00 bis 18.00 Uhr. Ein zweiter Wahlgang findet nur dann statt, wenn bei der vorausgegangenen ersten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.“

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden korrigiert und an die Wahlberechtigten in Oelsnitz/Vogtl. und Eichigt erneut versandt. Dabei wird die Frist 22. Mai 2022 eingehalten.

Bitte benutzen Sie für das weitere Wahlverfahren die korrigierten Wahlbenachrichtigungskarten.