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Meldepflichten von Tierhaltern

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Uns fällt immer wieder auf, dass einige Tierhalter ihren Meldepflichten nicht nachkommen. Dies erschwert im Tierseuchenfall erheblich unser Handeln. Aus diesem Grund möchte das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Vogtlandkreises an dieser Stelle nochmals auf die gesetzlichen Meldepflichten hinweisen und diese erläutern. 

1. Anzeige und Registrierung der Tierhaltung beim LÜVA

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel oder auch Bienen halten will, hat dies unserem Amt vor Beginn der Tierhaltung schriftlich anzuzeigen (Anschrift: Landratsamt Vogtlandkreis, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Stephanstraße 9, 08606 Oelsnitz). Auf der Webseite des Vogtlandkreises ist das entsprechende Formular zur Anzeige einer Tierhaltung zum Download eingestellt (www.vogtlandkreis.de → Anzeige einer Tierhaltung im Vogtlandkreis). Gerne senden wir Ihnen das Formular auch zu. Ihre Tierhaltung wird nach der Anzeige durch unser Amt erfasst. Sie erhalten eine 12stellige Registriernummer. Anzeige und Registrierung beim LÜVA sind kostenlos. Jegliche Änderungen die Tierhaltung betreffend sind uns unverzüglich unter der Rufnummer 037421/413601 oder per E-Mail an veterinaeramt@vogtlandkreis.de anzuzeigen.

2. Meldepflichten gegenüber der Sächsischen Tierseuchenkasse

Für die Besitzer von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse), Süßwasserfischen und Bienenvölkern besteht bei der Sächsischen Tierseuchenkasse eine Melde- und Beitragspflicht. Der Tiereigentümer meldet der Tierseuchenkasse seinen aktuellen Tierbestand mit der Stichtagsmeldung. Dazu verschickt die Tierseuchenkasse im Dezember an alle bereits registrierten Tierhalter einen Meldebogen. Dieser ist bis zum 15.01. eines jeden Jahres ausgefüllt zurückzusenden. Weitere Informationen, beispielsweise zu den möglichen Meldewegen, zu Nachmeldungen und Neuanmeldungen oder zur Beitragssatzung erhalten Sie unter www.tsk-sachsen.de oder direkt bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, Löwenstraße 7a, 01099 Dresden, Tel. 0351/80608-0, E-Mail: info(at)tsk-sachsen.de. Tierhalter, die ihrer gesetzlichen Meldepflicht gegenüber der Tierseuchenkasse nicht nachkommen, haben speziell im Tierseuchenfall keinen Anspruch auf Leistungen.

3. Meldepflichten gegenüber dem Sächsischen Landeskontrollverband (LKV)

Der LKV Sachsen e.V. mit seiner Regionalstelle HIT ist die vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales beauftragte Stelle zur Führung von Betriebsstammdaten für:

  • Rinderhalter
  • Schweinehalter
  • Schaf und Ziegenhalter
  • Pferdehalter
  • INVEKOS - Betriebe
  • ELER – Betriebe

In dieser bundesweiten elektronischen Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) werden u.a. Bestände und Bewegungsmeldungen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen erfasst. Jeder Tierhalter muss bestimmte, für jede Tierart unterschiedliche Meldungen, anzeigen (Bestandsveränderungen, wie zum Beispiel Geburts-, Zugangs- und Abgangsmeldungen; Bestandserfassung, Stichtagsmeldungen). Detaillierte Informationen erhalten Sie direkt beim Sächsischen Landeskontrollverband (LKV), August-Bebel-Straße 6, 09577 Lichtenwalde, Tel. 037206/870, infoline@rizu.de, www.lkvsachsen.de).

Formular - Anzeige einer Tierhaltung im Vogtlandkreis